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Feuerwehr Niederstetten

Ausbildungstermine 2024

Truppführer – 35 Stunden, Geplant vom 09.04.2024 bis zum 27.04.2024

  • Immer Dienstag und Donnerstag von 19:00 Uhr bis 22:15 Uhr und Samstag von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr, eventuell bis 16:30 Uhr
  • Lehrgangsort: Feuerwehrgerätehaus in Niederstetten, Frickentalstraße 7-9, 97996 Niederstetten
  • Theorieausbildung im Lehrsaal im 1.OG, Praxisausbildung auf dem Frickentalplatz in Niederstetten ca. 200m vom Feuerwehrgerätehaus entfernt! Dort gibt es auch Parkmöglichkeiten für die Teilnehmer!
  • Lehrmaterial: Schreibzeug ist vom Teilnehmer mitzubringen! Lehrheft wird gestellt und mit der entsendenden Gemeinde abgerechnet!
  • Verpflegung: Kaltgetränke, Kaffee und Brötchen werden zum Selbstkostenpreis verkauft!!!

Sprechfunkausbildung – 16 Stunden, Geplant vom 14.05.2024 bis zum 18.05.2024

  • Immer Dienstag und Donnerstag von 19:00 Uhr bis 22:15 Uhr und Samstag von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr, eventuell bis 16:00 Uhr
  • Lehrgangsort: Feuerwehrgerätehaus in Niederstetten, Frickentalstraße 7-9, 97996 Niederstetten
  • Theorieausbildung im Lehrsaal im 1.OG, Praxisausbildung auf dem Frickentalplatz in Niederstetten ca. 200m vom Feuerwehrgerätehaus entfernt! Dort gibt es auch Parkmöglichkeiten für die Teilnehmer!
  • Lehrmaterial: Schreibzeug ist vom Teilnehmer mitzubringen! Lehrhefte werden gestellt und mit der entsendenden Gemeinde abgerechnet!
  • Verpflegung: Kaltgetränke, Kaffee und Brötchen werden zum Selbstkostenpreis verkauft!!!

Truppmann Teil 1 (Grundausbildung) mit integrierter EH - 72 Stunden, Geplant vom 04.06.2024 bis zum 06.07.2024

  • Immer Dienstag und Donnerstag von 19:00 Uhr bis 22:15 Uhr und Samstag von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr, eventuell bis 16:00 Uhr
  • Lehrgangsort: Feuerwehrgerätehaus in Niederstetten, Frickentalstraße 7-9, 97996 Niederstetten
  • Theorieausbildung im Lehrsaal im 1.OG, Praxisausbildung auf dem Frickentalplatz in Niederstetten ca. 200m vom Feuerwehrgerätehaus entfernt! Dort gibt es auch Parkmöglichkeiten für die Teilnehmer!
  • Lehrmaterial: Schreibzeug ist vom Teilnehmer mitzubringen! Lehrhefte werden gestellt und mit der entsendenden Gemeinde abgerechnet!
  • Verpflegung: Kaltgetränke, Kaffee und Brötchen werden zum Selbstkostenpreis verkauft!!!

Die Voraussetzungen zum Lehrgang sind nach FwDV 2 und VwV Ausbildung BW vom Kommandanten zu prüfen!!! Anmeldungen bitte bis 8 Wochen vor der Ausbildung bei Oliver Käss, Kommandant!

Truppmannausbildung Teil 1 (Feuerwehr-Grundausbildung)

Die fachlichen Voraussetzungen für die Einsatztätigkeit werden durch die erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang „Truppmannausbildung Teil 1“ erworben. Die Ausbildungsdauer beträgt mindestens 70 Stunden. Der Lehrgang kann mit dem Lehrgang “Atemschutzgeräteträger“ nach FwDV 2 kombiniert werden. In diesem Fall verlängert sich der Lehrgang um 25 Stunden. Der Lehrgang „Sprechfunker“ kann integriert werden. In diesem Fall verlängert sich der Lehrgang für diese Lehrgangsinhalte um 10 Stunden. 

Personen, die noch nicht einer Feuerwehr angehören, an deren Mitarbeit in der Feuerwehr ein besonderes Interesse besteht und die über eine mindestens einer Fachschulausbildung entsprechende abgeschlossene berufliche oder schulische Ausbildung verfügen wie beispielsweise Meister, Techniker, eine Hochschul- oder Fachhochschulausbildung oder eine vergleichbare Ausbildung, können an einem verkürzten Lehrgang „Truppmannausbildung Teil 1“ teilnehmen. Die Festlegung der Ausbildungsinhalte, die entfallen, obliegt den Kreisbrandmeistern beziehungsweise den Feuerwehrkommandanten in Stadtkreisen.

Angehörige einer Musikabteilung können gemäß § 6 Abs. 3 FwG an einer feuerwehrspezifischen Grundausbildung teilnehmen. Diese besteht aus Teilen der Inhalte der Truppmannausbildung Teil 1, reduziert um die Stundenzahl des D1 Lehrgangs Musik nach der Richtlinie des Landesfeuerwehrverbandes Baden-Württemberg zu den D-Lehrgängen für die Instrumentalmusik, und umfasst mindestens 70 Stunden. Die Ausbildung erfolgt gemäß eines von der Landesfeuerwehrschule erstellten Stoffplans.

Quellennachweis: Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg; VwV Feuerwehrausbildung; Lernzielkatalog Truppmann Teil 1

Truppmannausbildung Teil 2

Die Truppmannausbildung Teil 2 umfasst eine mindestens zweijährige Tätigkeit im Einsatz- und Ausbildungsdienst von mindestens 40 Stunden pro Jahr. Ziel der Truppmannausbildung Teil 2 ist der Einsatz im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz in Truppmannfunktion sowie die Vermittlung standortbezogener Kenntnisse.

Innerhalb des Zweijahreszeitraumes soll das Feuerwehr-Leistungsabzeichen in Bronze erworben werden. Zeiten im Einsatzdienst und die Vorbereitung zum Ablegen eines Feuerwehr-Leistungsabzeichens können insgesamt mit bis zu zehn Stunden pro Jahr angerechnet werden. Im Rahmen der Truppmannausbildung sollen der Lehrgang „Atemschutzgeräteträger“ und eine Ausbildung in Übungseinrichtungen zur Brandbekämpfung (Heißausbildung) zusätzlich absolviert werden. Die Ausbildung in der Jugendfeuerwehr kann mit einem Jahr angerechnet werden, wenn die Ausbildung nach der Arbeitsanleitung für die Jugendfeuerwehren durchgeführt wurde und der Jugendfeuerwehrangehörige im Besitz der Leistungsspange der Deutschen Jugendfeuerwehr ist.

Quellennachweis: Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg; VwV Feuerwehrausbildung; Lernzielkatalog Truppmann Teil 2

Truppführer

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen eines Trupps nach Auftrag innerhalb einer Gruppe oder Staffel. Die Ausbildungsdauer beträgt mindestens 35 Stunden. Vorraussetzung ist die abgeschlossene Ausbildung Truppmann Teil 2.

Quellennachweis: Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg; VwV Feuerwehrausbildung; Lernzielkatalog Truppführer

Lehrgang „Sprechfunker“

Der Lehrgang „Sprechfunker“ kann als eigenständiger Lehrgang durchgeführt werden. Die Ausbildungsdauer beträgt mindestens 16 Stunden. Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Übermitteln von Nachrichten mit Sprechfunkgeräten im Feuerwehrdienst. Beim Lehrgang „Sprechfunker“ ist die Feuerwehr-Dienstvorschrift PDV/DV 810.3 „Sprechfunkdienst“ anzuwenden. Wegen des Erfordernisses der förmlichen Verpflichtung für die am Sprechfunkverkehr teilnehmenden Feuerwehrangehörigen nach dem Gesetz über die förmliche Verpflichtung nicht beamteter Personen (Verpflichtungsgesetz) wird auf die Anlage 1 der vorgenannten FeuerwehrDienstvorschrift besonders hingewiesen. Der Lehrgang „Sprechfunker“ soll vor Beginn der Lehrgänge „Atemschutzgeräteträger“ und „Maschinisten“ abgeschlossen sein.

Oder er kann in den Lehrgang „Truppmannausbildung Teil 1“ integriert werden. Ist die Sprechfunkausbildung Bestandteil des Lehrgangs „Truppmannausbildung Teil 1“, verlängert sich dieser Lehrgang um zehn Stunden, in denen die Grundlagen des Sprechfunks vermittelt werden. Die Übungen zur praktischen Funkverkehrsabwicklung werden in die praktischen Übungen des Lehrgangs „Truppmannausbildung Teil 1“ integriert.

Quellennachweis: Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg; VwV Feuerwehrausbildung; Lernzielkatalog Sprechfunker

Lehrgang „Atemschutzgeräteträger“

Die Ausbildungsdauer beträgt mindestens 25 Stunden. Teilnehmerinnen und Teilnehmer benötigen eine gültige G 26-Untersuchung. Der Lehrgang kann im Rahmen des Lehrgangs „Truppmannausbildung Teil 1“ absolviert werden. Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Einsatz unter Atemschutz. Der Lehrgang „Atemschutzgeräteträger“ darf nur an einer anerkannten Ausbildungsstätte durchgeführt werden. Bei der praktischen Ausbildung müssen mindestens ein Ausbilder für Atemschutzgeräteträger und ein Feuerwehrangehöriger mit erfolgreich abgeschlossenem Lehrgang „Fachkunde für Ausbilder für Atemschutzgeräteträger“ beziehungsweise ein Atemschutzgerätewart mit absolviertem Lehrgang „Atemschutzgerätewarte“ nach der Anlage 1 zur Verfügung stehen. Je nach Ausgestaltung der Atemschutzübungsanlage sind weitere im Atemschutz erfahrene Kräfte für die Überwachung der praktischen Ausbildung einzusetzen.

Quellennachweis: Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg; VwV Feuerwehrausbildung; Lernzielkatalog Atemschutzgeräteträger

Lehrgang „Maschinisten“

Die Ausbildungsdauer beträgt mindestens 35 Stunden. Teilnehmerinnen und Teilnehmer benötigen die Fahrerlaubnis der Klasse, die für das Führen der Löschfahrzeuge, für die sie als Maschinist vorgesehen sind, erforderlich ist. Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Bedienen maschinell angetriebener Einrichtungen – mit Ausnahme von maschinellen Zugeinrichtungen – und sonstiger auf Löschfahrzeugen mitgeführten Geräte sowie die Vermittlung von Kenntnissen und richtiger Verhaltensweisen, die für die Durchführung von Einsatzfahrten unter Inanspruchnahme von Sonderrechten erforderlich sind. Beim Lehrgang „Maschinisten“ muss für jede Ausbildungsgruppe mindestens ein Löschfahrzeug zur Verfügung stehen. Es soll an in Feuerwehr-Fahrzeugen fest eingebauten Feuerlösch-Kreiselpumpen und an Tragkraftspritzen ausgebildet werden. Der Übungsplatz für die praktische Ausbildung muss mit geeigneten Wasserentnahmestellen ausgerüstet sein; eine davon muss über eine geodätische Saughöhe von mindestens 4 m verfügen.

Quellennachweis: Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg; VwV Feuerwehrausbildung; Lernzielkatalog Maschinist

http://www.feuerwehr-niederstetten.de//aktuelles/ausbildung