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Was tun bei Feuer!?

.... in jeden Fall wählen Sie per Telefon die europaweite Notrufnummer Telefonnummer: 112

Verhalten bei einem Brand im Treppenhaus/einer anderen Wohnung im Haus:

1. Ruhe bewahren! Geraten Sie nicht in Panik.

2. Bleiben Sie unbedingt in der Wohnung. Rufen Sie die Feuerwehr (Telefon: Telefonnummer: 112).

3. Schließen Sie Türen und dichten Sie diese ggf. mit Decken ab.

4. Machen Sie sich am Fenster für die anrückende Feuerwehr bemerkbar, so können Sie und weitere Person gerettet werden.

5. Fliehen Sie auf keinen Fall durch das verrauchte Treppenhaus, denn nur wenige Atemzüge Brandrauch führen zur Bewusstlosigkeit und anschließend zum Tod.

Was tun nach einem Brand!?

Das Feuer konnte gelöscht werden. Zurückgeblieben sind Ruß und angebrannte oder verkokelte Einrichtungsgegenstände, Teppiche, Tapeten, Geräte und vielleicht Bauschutt. Wir möchten Ihnen für die Wiederherstellung Ihrer Wohnung etc. eine Orientierungshilfe als mögliche Empfehlung geben. Wir beraten Sie auch gerne persönlich nach dem Einsatz der Feuerwehr.

Was Sie grundsätzlich tun sollten:

  • Informieren Sie umgehend Ihren Versicherer und ggf. Ihren Vermieter.
  • Vernichten Sie Arznei- und Lebensmittel, die offen gelagert wurden und deren Verpackung beschädigt oder vom Rauch durchdrungen sowie durch Wärme-Einwirkung verändert wurde.
  • Die Brandrückstände müssen evtl. fachgerecht entsorgt werden. Fragen Sie Ihre zuständige Kommune oder einen Entsorgungsbetrieb (Gelbe Seiten).
  • Verhindern Sie eine Verschleppung von Verschmutzungen in nicht vom Brand betroffene Bereiche. 

Vorgehen bei geringer Schadstoffbelastung

  • Halten Sie sich in den betroffenen Bereichen erst nach gutem Durchlüften für längere Zeit auf und wenn der Brandgeruch nicht mehr wahrnehmbar ist.
  • Die Reinigungs- und Sanierungsarbeiten können ohne besondere Schutzvorkehrungen mit handelsüblichen Mitteln durchgeführt werden. Verwenden Sie dabei aber Schutzhandschuhe.
  • Reinigen Sie - nach Verlassen des Schadensbereiches - Ihren Körper sehr gründlich.
  • Nehmen Sie keine Speisen und Getränke während der Reinigungs- und Sanierungsarbeiten zu sich.

Vorgehen bei erhöhter Schadstoffbelastung

  • Halten Sie sich in betroffenen Bereichen erst nach gutem Durchlüften für längere Zeit auf und wenn der Brandgeruch nicht mehr wahrnehmbar ist.
  • Die Reinigungs- und Sanierungsarbeiten können unter Einhaltung der nachstehenden Schutzmaßnahmen von Fachfirmen, aber auch vom Brandgeschädigten selbst vorgenommen werden. Selbst bei nicht ganz fachgerechter Anwendung der Schutzmaßnahmen ist eine gesundheitliche Gefährdung wegen der relativ kurzen Verweildauer unwahrscheinlich.
  • Verwenden Sie bei den Reinigungsarbeiten Einmal-Anzüge mit Kapuze aus verstärktem Papiervlies oder Kunststoff, für Staubarbeiten Atemschutz (textile Halbmasken mit Schutzklasse P3), Schutzhandschuhe aus Leder-/Textilkombination für Trockenarbeiten oder Gumminhandschuhe für Nassarbeiten. Handschuhe und Einmal-Anzüge verbleiben im Schadensbereich und können, wenn ihr Zustand es zulässt, durchaus mehrfach verwendet werden. Textile Atemschutzmasken werden nur einmal getragen. Bei Gummihalbmasken sind die Hautkontaktflächen vor der Wiederverwendung durch feuchtes Abwischen mit Reinigungsmitteln und Wasser zu reinigen.
  • Nehmen Sie nach Verlassen des Schadensbereiches eine gründliche Körperreinigung vor.
  • Nehmen Sie keine Speisen und Getränke während der Reinigungs- und Sanierungsarbeiten zu sich.

Vorgehen bei stark erhöhter Schadstoffbelastung

  • Betreten Sie die betroffenen Bereiche nicht!
  • Es ist durch einen Sachverständigen eine Schadstoffuntersuchung erforderlich. Ihre Feuerwehrleitstelle oder das Gewerbeaufsichtsamt helfen Ihnen hier gern weiter.
  • Für die Reinigungs- und Sanierungstätigkeiten müssen Sie spezielle Firmen für die Sanierung von Brandschäden heranziehen, die mit dem Umgang von Schadstoffen vertraut sind und über die notwendigen Fachkenntnisse und Geräte verfügen. Die Reinigungs- und Sanierungstätigkeiten müssen unter Beachtung der "Leitlinie zur Brandschadenssanierung" des Verbandes der Sachversicherer durchgeführt werden. Hier hilft Ihnen auch Ihre öffentliche Versicherung gern weiter.

Verhalten bei einem Brand in der eigenen Wohnung:

1. Ruhe bewahren! Geraten Sie nicht in Panik, das überträgt sich auf Andere! Versuchen Sie vielmehr andere Personen mit Ihrem rationellen Handeln zu beruhigen.

2. Verlassen Sie umgehend mit allen anderen Haushaltsmitgliedern die Wohnung. Halten Sie nicht an, um irgendetwas mitzunehmen!

3. Schließen Sie beim Verlassen der Wohnung jede Tür, durch die Sie kommen (aber nicht abschließen). So verhindern Sie ein Ausbreiten des Feuers.

4. Bei starkem Rauch kriechen Sie in Bodennähe und vermeiden Sie das Einatmen von Rauch. Wenn möglich, halten Sie ein nasses Tuch vor Mund und Nase.

5. Rufen Sie die Feuerwehr (Telefon: 112) von außerhalb des Gebäudes. Sprechen Sie ruhig und deutlich, nennen Sie Namen, Adresse und Brandort (Wenn möglich, sagen Sie ob Menschen oder Tiere in Gefahr sind und was brennt.)

6. Wenn Sie die Wohnung nicht verlassen können, schließen Sie die Tür und verstopfen sie die Ritzen mit Decken oder ähnlichem. Rufen Sie die Feuerwehr und warten Sie am offenen Fenster auf Rettung und machen Sie sich gegenüber den Rettungskräften bemerkbar. Niemals aus Angst aus dem Fenster springen!

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